Förderungen

 


Sprechen Sie uns an um Ihnen die momentan aktuellen Fördermöglichkeiten zu nennen.

Umweltschonen wird doppelt belohnt. Zum einen erspart die Solare Energieerzeugung kostbare Rohstoffe und damit Ihr Geld, zum anderen werden für die Anschaffung und die eventuelle Einspeisung Fördermittel von Bund, Ländern und Kommunen bereitgestellt.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einen Überblick über verschiedene Förderungen.

  • KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
  • BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)


 

Erneuerbare Energien

Aktueller Hinweis

Seit dem 1.9.2011 (Antragseingang beim BAFA) sind effiziente Wärmepumpen und Biomasseanlagen nur dann förderfähig, wenn mindestens eine Umwälzpumpe der Effizienzklasse A im Heizkreis eingebunden ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind Pelletöfen mit Wassertasche. Zudem ist die Einbindung einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A seit dem 01.09.2011 zusätzliche Voraussetzung für die Gewährung des Kesseltauschbonus. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Rechnung (in Kopie).

Förderung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Über das BAFA sind förderfähig:

Die Errichtung und Erweiterung von

  • Solarkollektoranlagen bis 40 <abbr title="Quadratmeter">m²</abbr> Bruttokollektorfläche
  • Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 <abbr title="Quadratmeter">m²</abbr> Bruttokollektorfläche auf Ein- und - Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina
  • automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse
  • besonders emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln
  • effizienten Wärmepumpen
  • die Vornahme von Visualisierungsmaßnahmen

Allgemeine Informationen

Als Antragsteller oder Fachunternehmer finden Sie Informationen zu den einzelnen Fördervoraussetzungen unter den links nebenstehenden Rubriken „Solarthermie“, „Biomasse“, „Wärmepumpen“, „Innovationsförderung“ und „Visualisierung“.

Hier können Sie unter anderem nachlesen

  • ob und unter welchen Voraussetzungen eine Förderung möglich ist
  • welche Anlagen förderfähig sind
  • wann und wie die Förderung zu beantragen ist
  • wie hoch die Förderung ausfallen kann

Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 11. März 2011. Die Förderrichtlinien, eine Übersicht zu den einzelnen Fördersegmenten sowie die Antragsformulare finden Sie rechts nebenstehend unter der Rubrik „Downloads“.

Hinweis: Leider sind Anlagen in oder auf neu errichteten Gebäuden (Neubauten) zur Zeit grundsätzlich nicht förderfähig. Es sind nur solche Anlagen förderbar, die einem Gebäude dienen, für das bereits vor dem 01. Januar 2009 ein Bauantrag gestellt bzw. eine Bauanzeige erstattet wurde und das bereits vor dem 01. Januar 2009 über ein Heizungssystem verfügte (Gebäudebestand).

Hinweis zur Kumulierbarkeit mit KfW-Programmen

Für dieselbe Maßnahme ist die Kombination einer BAFA-Förderung mit einer <abbr title="Kreditanstalt für Wiederaufbau">KfW</abbr>-Förderung uneingeschränkt zulässig, sofern eines der folgenden <abbr title="Kreditanstalt für Wiederaufbau">KfW</abbr>-Programme in Anspruch genommen wird:

  • „Energieeffizient Sanieren – Effizienzhaus“ (Kredit, Programmnummer 151)
  • „Energieeffizient Sanieren – Effizienzhaus“ (Zuschuss, Programmnummer 430)
  • „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ (Programmnummer 218, sofern Effizienzhaus)
  • „Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“ (Programmnummer 157, sofern Effizienzhaus)

Dies gilt nur, soweit eine umfassende Sanierung zum <abbr title="Kreditanstalt für Wiederaufbau">KfW</abbr>-Effizienzhaus vorliegt.

Ein Kumulierungsverbot liegt hingegen bei einer gleichzeitigen Inanspruchnahme der folgenden <abbr title="Kreditanstalt für Wiederaufbau">KfW</abbr>-Förderprogramme vor:

  • „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ (Kredit, Programmnummer 152)
  • „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ (Investitionszuschuss, Programmnummer 430)
  • „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ (Programmnummer 218, sofern Einzelmaßnahme)
  • „Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“ (Programmnummer 157, sofern Einzelmaßnahme)

Verfügbare Haushaltsmittel

Über die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel gibt Ihnen die Förderampel Auskunft (siehe rechts „Weiterführende Dokumente“).

Ansprechpartner

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referate 511 – 514
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 6196 908-625
Telefax: +49 6196 908-800


Förderrechner

Prüfen Sie Ihre Fördermöglichkeiten für selbstgenutztes Wohneigentum durch die KfW-Bankengruppe und das jeweilige Landesförderinstitut bzw. Bundesland. Für die Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Bitte vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Förderstelle. Ihre Kontaktdaten finden Sie unter Ergebnis.

Hinweis: externer Link keine Gewähr